S A T Z U N G
des
DEUTSCH-MAROKKANISCHEN VEREINS ZUR AUSBILDUNG UND ENTWICKLUNG DER KONGRESS UND VERANSTALTUNGS-WIRTSCHAFT ( D M V - M.I.C.E ) e.V..
§ 1
NAME, SITZ
1. Der Sitz der D M V -MICE ist Uetze. Die D M V - MICE kann in der Bundesrepublik Deutschland und in den in § 2 skizzierten Zielland Marokko Zweigstellen einrichten. Über die
Form der Vertretungen im In- und Ausland entscheidet der vertretungsberechtigte Vorstand.
2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2
TÄTIGKEIT UND ZWECK DES VEREINS
(1) Zweck des Vereins ist die Förderung des Völkerverständigungsgedankens und der Entwicklungszusammenarbeit. Förderung von Bildung, Wissenschaft, Forschung und mildtätiger Zwecke nach § 53 Nr. 1 Abgabenordnung. Der Tätigkeitsbereich des Vereins ist auf Marokko ausgerichtet. Der Verein fasst die an seinem Tätigkeitsbereich interessierten Personen, Firmen und Organisationen zusammen. Er fördet selbstlos Belange der Allgemeinheit auf materiellem, geistigem und humanitärem Gebiet, die sich zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Marokko ergeben. Dies betrifft besonders die zur Verbesserung des Wechsel-seitigen Verstehens erforderliche Information und Ausbildung auf den Gebieten der Sprache, der Rechtsverhältnisse und der Kulturen.
Besonderes Gewicht wird auf die folgenden Bereiche gelegt:
1.1. Förderung und Vertiefung der Kooperation zwischen Deutschland und Marokko.
1.2. Das königreich Marokko gilt als einer der wichtigsten künftigen Quellmarkt für Tagungen, Kongresse und Events in Afrika.
Der Verein wird den marokkanischen Geschäftsreisemarkt sowie die Wahrnehmung von Marokko als Meeting-Destination untersuchen und fördern, um Marokko als Destination für Business-Events zu stärken.
Die wachsende Zahl der Veranstaltungen ist für den marokkanischen Veranstaltungsplaner mit der Herausforderung verbunden, ständig auf dem neuesten Stand zu sein, wenn es um die Entwicklung, Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen geht.
Die D M V - MICE hat sich daher zum Ziel gesetzt eine Networking Plattform für die Entscheider und Führungskräfte der Meetingbranche zu sein, den Veranstaltungsplaner optimal zu informieren und bei seiner Arbeit bestmöglich durch Impulse und gebündeltes Know How zu unterstützen.
1.3. Das Angebot einer Plattform für Kontakte, Meinungs- und Informationsaustausch sowie den Ausgleich wechselseitiger Interessen durch eigene Veranstaltungen (zB. Gesprächskreise, Diskussionsforen, Informationstage) und Teilnahme an solchen seitens Dritter.
1.4. Das Themenspektrum ist breit und zukunftsorientiert, der Verein werde intensiv mit den Themen Veranstaltungsrichtlinien, Nachhaltigkeit und Compliance beschäftigen. Der Verein werde sich mit Visionen und Trends in der Meetingindustrie auseinandersetzen und die MICE Tourismusausbildung und die veränderten Bedürfnisse und Branchenausrichtungen zu optimieren.
Themenbereiche wie Zukunftstrends der Branche, Eventmarketing, Eventcontrolling, rechtliche Fragen, neue Veranstaltungsformate und Innovationen in der Branche.
Der Bedeutung des wechselseitigen kulturellen Verständnisses bezüglich der Verwirklichung der Zwecke der D M V - MICE wird nachhaltige Aufmerksamkeit gewidmet.
(2) Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
1. Der Verein fördert Maßnahmen, um Veranstaltungen in Marokko einen höheren Qualitätsstandard auf internationalem Niveau zu erreichen.
2. Der Verein informiert über Kooperationsvorhaben mit Marokko in Form von Beratung und Informationsweitergabe durch Beantwortung von Anfragen, Ausarbeitung der Länderprofile, Pressemitteilungen und fördert somit die Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen Marokko und Deutschland.
3. Finanzielle Förderung und Herausgabe von Fachpublikationen und Herausgabe eines Verzeichnisses über Institutionen, die an einem wechselseitigen Austausch und einer Kooperation mit Marokko interessiert sind.
4. Hilfestellung im Umgang mit verschiedenen Institutionen und Formalitäten bei der Durchführung von Aktivitäten in Marokko oder Deutschland zum besseren Verständnis der kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen;
5. Durchführung von Seminaren, Konzeption, Planung und Realisierung von kulturellen Begleitprogrammen (Ausstellungen, Lesungen, Konzerten u.a.), die zu den vorstehend genannten
D M V - MICE-Aktivitäten im Sinne des § 2 Absätze 1 und 2 in Beziehung stehen;
6. Hilfestellung beim Abbau von Sprachbarrieren durch Kurse und individuelle Begleitung für die an Deutsche-Marokkanische-Aktivitäten Interessierten;
7. Entgegennahme und Vermittlung von Spenden und humanitäre Hilfeleistungen, die jedoch nur zweckgebunden und satzungsgemäß verwendet werden dürfen. Sowie die Unterstützungen von karitativen Projekten;
8. Vergabe von Zuwendungen an bedürftige und begabte Schüler und Studenten;
9. Zur Verwirklichung ihrer Zwecke im Bereich der Wissenschaft und Forschung kann die
D M V - MICE auch ein (un-) abhängiges Forschungsinstitut gründen und unterhalten, das auch mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die jeweils gleiche oder ähnliche steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, eng zusammenarbeitet;
10. Aus- und Weiterbildung von Fachkräften, Studenten, etc. durch Praktika, Training, Seminare oder Sommeruniversitäten;
11. Errichtung einer Plattform für Kontakte, Meinungs- und Informationsaustausch;
12. Ausbau der Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, wie die Handelskammern, Behörden, Verbänden und NGOs, die die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Marokko in ihrem Tätigkeitsbereich pflegen.
§ 3
GEMEINNÜTZIGKEIT
§ 4
MITGLIEDSCHAFT
§ 5
BEENDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT
§ 6
MITGLIEDSBEITRÄGE
§ 7
RECHTE UND PFLICHTEN DER MITGLIEDER
Kommt ein Mitglied mit der Zahlung des fälligen Jahresbeitrages teilweise oder ganz mehr als sechs Monate in Verzug, so verliert es ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
§ 8
FINANZIERUNG
§ 9
ORGANE
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand, das Präsidium und die Geschäftsführung.
§ 10
MITGLIEDERVERSAMMLUNG
1. Die Gesamtheit der Mitglieder bildet die Mitgliederversammlung.
2. Die Ordentliche Mitgliederversammlung findet alljährlich innerhalb von fünf Monaten nach Ablauf eines Geschäftsjahres statt. Sie hat insbesondere
a. den Geschäftsbericht des Vorstandes entgegenzunehmen,
b. die endgültige Genehmigung des Haushaltsvoranschlages für das laufende Geschäftsjahr zu erteilen,
c. die Jahresrechnung zu genehmigen; die Jahresrechnung muss vorher von einem Rechnungsprüfer geprüft sein. Dieser hat seinen Bericht schriftlich abzufassen und in der Ordentlichen Mitgliederversammlung auf Verlangen mündlich zu erläutern,
d. über die Entlastung des Vorstandes zu beschließen,
e. den Vorstand und die Rechnungsprüfer zu wählen,
f. die Höhe der Beiträge festzusetzen,
g. über Vorlagen des Vorstands und Anträge der Mitglieder zu beschließen,
h. über Satzungsänderungen zu beschließen,
i. über die Auflösung des Vereins zu beschließen.
3. Der Vorsitzende im Einvernehmen mit dem Präsidium ist jederzeit berechtigt, eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Auf Antrag von mindestens 25 % aller Mitglieder, der zu begründen ist, muss der Vorsitzende eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.
4. Ordentliche und außerordentliche Mitgliederversammlungen werden im Auftrag des Vorsitzenden schriftlich unter Angabe von Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung einberufen. Für die Ordentliche Mitgliederversammlung gilt eine Einberufungsfrist von drei Wochen, außerordentliche Mitgliederversammlungen sind mit einer Frist von zwei Wochen einzuberufen.
Durch Feststellung in der Sitzungsniederschrift gilt der Nachweis der ordnungsgemäßen Einberufung als erbracht.
5. Der Vorsitzende ist verpflichtet, Anträge von mindestens zehn Mitgliedern in die Tagesordnung aufzunehmen. Solche Anträge müssen dem Vorsitzenden unverzüglich nach Empfang der Einladung, spätestens jedoch eine Woche vor dem Versammlungstag, schriftlich mit Begründung eingereicht werden. Über nicht auf der Tagesordnung stehende Anträge kann, wenn gegen die Behandlung Widerspruch erhoben wird, nur dann beschlossen werden, wenn die Dringlichkeit mit drei Viertel der anwesenden oder vertretenen Mitglieder bejaht wird.
6. Die Ordentliche Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen oder vertretenen Mitglieder beschlussfähig. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 10% aller Mitglieder persönlich anwesend oder vertreten sind. Bei Beschlussunfähigkeit kann innerhalb von drei Wochen eine zweite außerordentliche Mitgliederversammlung mit identischer Tagesordnung einberufen werden, die ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist.
7. Abwesende Mitglieder können sich durch andere Mitglieder vertreten lassen. Der Vertreter muss im Besitz einer schriftlichen Vollmacht sein und darf nicht mehr als zwei fremde Stimmen vertreten.
8. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit der einfachen Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Mitglieder gefasst, es sei denn, Gesetz oder Satzung schreiben eine größere Stimmenmehrheit vor. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins bedürfen einer Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Mitglieder.
9. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstandsvorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung durch einen stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Der Sitzungsleiter bestimmt die Form der Abstimmung, jedoch muss die Abstimmung auf Verlangen des Vorstandes oder eines Zehntels der anwesenden oder vertretenen Mitglieder geheim erfolgen. Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Sitzungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist.
§ 11
VORSTAND
§ 12
AUFGABEN DES VORSTANDS
Der Vorstand entscheidet über die grundsätzliche strukturelle Arbeit des Vereins, insbesondere die Grundsätze der Bildungsarbeit und der zweckmäßigen Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Völkerverständigung. Er gewährleistet den Informationsaustausch untereinander über das Tätigkeitsgebiet des Vereins. Seine Aufgaben sind ferner
a) der Mitgliederversammlung durch den Vorsitzenden Bericht über das abgelaufene Geschäftsjahr zu erstatten,
b) die vorläufige Genehmigung des Haushaltsvoranschlags für das kommende Geschäftsjahr,
c) die Entscheidung über Fragen grundsätzlicher oder programmatischer Bedeutung,
d) die Beschlussfassung über die ihm durch das Präsidium zur Entscheidung vorgelegten Fragen.
e) Beschlussfassung über die Aufnahme sowie den Ausschluss von Mitgliedern;
f) Begleitung von Projekten im Sinne des Organisationszweckes;
g) Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung.
§ 13
PRÄSIDIUM
§ 14
VERTRETUNG DES VEREINS, AUFGABEN DES PRÄSIDIUMS
§ 15
AUSSCHÜSSE
Zur Erfüllung der Satzungszwecke des Vereins kann der Vorstand Fachausschüsse und Regionalausschüsse einsetzen, die rechtlich und steuerlich Teil des Vereins sind. Die Vorsitzenden der Ausschüsse ernennt der Vorstandsvorsitzende auf Vorschlag des Vorstandes.
Ausschussvorsitzende, die nicht dem Vorstand angehören, nehmen an den Vorstandssitzungen mit beratender Stimme teil. Der Ausschussvorsitzende beruft die Mitglieder eines Ausschusses. Zu den Sitzungen der Ausschüsse und Ländersektionen ist auch die Geschäftsführung einzuladen, es sei denn, der Ausschuss bzw. die Ländersektion schließt die Teilnahme der Geschäftsführung aus besonderen Gründen aus. Mitglieder des Präsidiums haben jederzeit Teilnahme- und Rederecht.
Den Ländersektionen können Mitglieder des Vereins und Nichtmitglieder aus dem In- und Ausland angehören. Über die sonstigen Fragen ihrer Struktur entscheidet der Vorstand im Einzelfall.
§ 16
GENERALSEKRETÄR/-IN
§17
GESCHÄFTSFÜHRUNG
§ 18
EHRUNGEN
Bei besonderen Verdiensten um den Deutsche-Marokkanische Verein-MICE. kann das Präsidium auf Vorschlag des Vorstandes Ehrenmitgliedschaften verleihen.
§ 19
ÄNDERUNG UND EINTRAGUNG DER SATZUNG
§ 20
AUFLÖSUNG DER D M V - MICE
§ 21
GERICHTSSTAND
Gerichtsstand der D M V - MICE ist Hildesheim
VR 20 1089
Das Königreich Marokko gilt als einer der wichtigsten künftigen Quellmärkte für Tagungen, Kongresse und Events in Afrika.
Der Verein untersucht und fördert den marokkanischen Geschäftsreisemarkt sowie die Wahrnehmung von Marokko als Meeting-Destination, um Marokko als Destination für Business-Events zu stärken.
Die wachsende Zahl der Veranstaltungen ist für den Veranstaltungsplaner mit der Herausforderung verbunden, ständig auf dem neuesten Stand zu sein, wenn es um die Entwicklung, Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen geht.
Der D M V - MICE e.V. hat sich daher zum Ziel gesetzt eine Networking Plattform für die Entscheider und Führungskräfte der Meetingbranche zu sein, den Veranstaltungsplaner optimal zu informieren und bei seiner Arbeit bestmöglich durch Impulse und gebündeltes Know How zu unterstützen.
Der Verein wird sich intensiv mit den Themen Veranstaltungsrichtlinien, Nachhaltigkeit und Compliance beschäftigen. Der Verein wird sich mit Visionen und Trends in der Meetingindustrie auseinandersetzen und die MICE Tourismusausbildung und die veränderten Bedürfnisse und Branchenausrichtungen zu optimieren:
Es werden Themenbereiche wie Zukunftstrends der Branche, Eventmarketing, Eventcontrolling, rechtliche Fragen, neue Veranstaltungsformate und Innovationen in der Branche behandelt.
Denn letztlich entscheidet bei vielen Kunden vor der Buchung weniger die faktische als die gefühlte Lage, deswegen werden den Marokkanern langfristige „ vertrauensbildende Maßnahmen“ innerhalb der Branche empfohlen, um das touristische Image ein Stück weit abzukoppeln.
Marokko ist eines der dynamischsten Länder in Afrika und der arabischen Länder, mit seiner strategischen Lage zwischen 2 und 3 Flugstunden von Europa entfernt. Es hat ein mildes mediterranes Klima mit natürlichem und kulturellem Reichtum. Marokko hat ein stabiles institutionelles politisches System sowie eine wachsende Wirtschaft. Laut FVW von August 2016, klingt die Einordnung des deutschen Auswärtigen Amtes in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen durchaus positiv: "Marokko ist ein politisch stabiles Land mit guter touristischer und sicherheits-politischer Infrastruktur."
Mit einer hervorragenden Infrastruktur / modernen Flughäfen - Autobahnen / komfortablen Eisenbahnen - Hochwertige Multimedia Technik und ein breites Angebot von Veranstaltungs-Locations. Ebenfalls bietet Marokko hoch spezialisierte Dienstleistungen für die Organisation von Meetings und Events.
In Marokko finden Sie eine herrliches Netzwerk von Konferenzzentren, Kongress-und Messezentren in den meisten Metropolen wie z.B. - Casablanca, Rabat, Tanger, Fes, Agadir, Marrakesch ...,
und eine breite Palette von einzigartigen Indoor und Outdoor Locations für alle Arten von Incentives, Meetings, Kongresse, Produkt-Präsentationen etc....
Marrakesch rote Stadt, die Stadt der Palmen, ist eine der ersten afrikanischen und arabischen Destinationen für die Organisation von Kongressen, Konferenzen, Incentives und viele andere Veranstaltungen mit hervorragenden historischen bis zu innovativsten und zeitgenössischen Locations. Marrakesch und Marokko im Allgemeinen bieten Weltklasse MICE Einrichtungen.
Willkommen in Marrakesch für die COP 22 vom 7. bis 18. November 2016 mit mehr als 30 000 Teilnehmer: http://www.cop22.ma/en/cop
Hervorragende Infrastruktur, innovative Services, gute Erreichbarkeit.... all dies reicht nicht, um Marokko in seiner Entwicklung in der MICE Industrie zu stärken.
Marokko (und alle andere Drittländer) sind im Visier der europäischen und deutschen Reglementierung:
Alle diese Aspekte sind in Zukunft zu berücksichtigen!
Die Aufgaben der DMV-MICE e.V. sind insbesondere:
Diese Projekte der DMV-MICE Verein sind erstrebenswert:
Fast 400 Millionen Menschen besuchen Veranstaltungen in Deutschland
http://www.evvc.org/de/startseite/meeting-eventbarometer-2016.html